Offizielles Regelwerk

Fairness, Realismus & Spielspaß.

Das Regelwerk ist jetzt als eigener Bereich in die NewHaven-City-Webseite integriert – ohne eingebettete Fremdseite.

Kapitel I

Roleplay & Charakterverhalten

Schütze das Leben deines Charakters und spiele Situationen nachvollziehbar aus. RDM, VDM, Fail-RP, Power-RP, Metagaming und Bugusing sind untersagt. Safezones dürfen nicht für Gewalt oder Provokationen genutzt werden. OOC-Informationen gehören nicht ins RP; Combat Logging und das Flüchten aus laufenden Situationen sind verboten. Schusswaffen sollen nur eingesetzt werden, wenn die Situation sie wirklich rechtfertigt.

Kapitel II

Vertiefende RP-Regeln

Schussankündigungen müssen klar wahrnehmbar sein und Reaktionszeit lassen. Drittparteien dürfen Konflikte nicht einfach übernehmen. Verfolgungen, Verkehrskontrollen, Maskierung, Medic-RP und Fesseln sind realistisch auszuspielen. AFK-Farming, Trolling und unnötige Erniedrigung sind nicht erlaubt. Server-Restarts beenden laufendes RP nicht automatisch.

Kapitel III

Überfälle & Geiselszenarien

Geiselnahmen und Raubüberfälle brauchen einen nachvollziehbaren RP-Grund und ausreichende staatliche Besetzung. Forderungen müssen verhältnismäßig bleiben. Fake-Geiseln, grundlose Überfälle und sinnloser Fahrzeugdiebstahl sind untersagt. Das Leben einer Geisel steht bei Verhandlungen im Vordergrund.

Kapitel IV

Allgemeine Serverregeln

Ein funktionierendes Mikrofon ist Pflicht. Cheats, Hacks, Makros und andere unfaire Hilfsmittel führen zum Ausschluss. Grauzonen dürfen nicht absichtlich ausgenutzt werden. Supportfälle werden erst nach Abschluss der Situation geklärt. Fremdwerbung, diskriminierende Inhalte und der Verkauf von Ingame-Gegenständen gegen Echtgeld sind verboten.

Kapitel V

Free-for-All

Im FFA-Bereich gelten eigene Kommunikationsregeln. Teaming ist dort nicht erlaubt. Außerhalb des Bereichs greifen wieder die normalen RP- und Serverregeln.

Hinweis: Bei Detailfragen und Sonderfällen ist die aktuell veröffentlichte offizielle Fassung maßgeblich. Die vollständige Ausgangsfassung ist über den Quellenlink erreichbar.